Was neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind, bestimmen die Entdecker und Wissenschaftler, könnte man meinen.
Doch weit gefehlt! Neue Erkenntnisse sind erst einmal abhängig vom Gesamtpool der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Wenn eine neue wissenschaftliche Meinung vorhanden ist, die ins Gesamtbild passt, wird sie grundsätzlich zugelassen. Weicht sie ab, wird sie abgelehnt.
In der Medizin bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, was an Therapien erstattet wird und was nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Herr Dr. Klaus-Peter Schlebusch vom ZDN (Zentrum zur Dokumentation der Naturheilverfahren) führte über Monate einen Dialog mit Herrn Prof. Doppelkopf vom G-BA mit der Fragestellung, wer in Deutschland festlege, was wissenschaftlich sei und was nicht. Herr Prof. Doppelkopf gab schließlich bekannt, dass der G-BA nicht dafür verantwortlich sei festzulegen, was wissenschaftlich sei und was nicht. Diesen Dialog veröffentlichte Herr Dr. Schlebusch mehrfach. Daraus geht hervor, dass einzelne Wissenschaftler zwar eine Meinung haben, die aber für Entscheidungsprozesse nicht relevant ist. Der G-BA legt Richtlinien fest, welche Therapien durch die Krankenkassen erstattet werden - berührt aber nicht die Frage, ob eine Therapie wissenschaftlich ist. Beispielsweise in der Frage der Sauerstofftherapie wurden Gutachten durch den G-BA eingeholt - und letztendlich entschied der Innenminister, dass diese Therapieform nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Das heißt aber nicht, dass es keine wissenschaftlichen Grundlagen für eine hohe Effizienz und Heilsamkeit der Sauerstofftherapie gibt.
In der Medizin bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, was an Therapien erstattet wird und was nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Herr Dr. Klaus-Peter Schlebusch vom ZDN (Zentrum zur Dokumentation der Naturheilverfahren) führte über Monate einen Dialog mit Herrn Prof. Doppelkopf vom G-BA mit der Fragestellung, wer in Deutschland festlege, was wissenschaftlich sei und was nicht. Herr Prof. Doppelkopf gab schließlich bekannt, dass der G-BA nicht dafür verantwortlich sei festzulegen, was wissenschaftlich sei und was nicht. Diesen Dialog veröffentlichte Herr Dr. Schlebusch mehrfach. Daraus geht hervor, dass einzelne Wissenschaftler zwar eine Meinung haben, die aber für Entscheidungsprozesse nicht relevant ist. Der G-BA legt Richtlinien fest, welche Therapien durch die Krankenkassen erstattet werden - berührt aber nicht die Frage, ob eine Therapie wissenschaftlich ist. Beispielsweise in der Frage der Sauerstofftherapie wurden Gutachten durch den G-BA eingeholt - und letztendlich entschied der Innenminister, dass diese Therapieform nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird. Das heißt aber nicht, dass es keine wissenschaftlichen Grundlagen für eine hohe Effizienz und Heilsamkeit der Sauerstofftherapie gibt.
Fortschritt findet ja nicht statt, wenn sich Forscher immer nur auf Bekanntes und bereits Veröffentlichtes stützen. Innovationen sind dann quasi ausgeschlossen!
Remember:
Remember:
Nikolaus Kopernikus behauptete damals entgegen der jahrhundertealten
Auffassung, dass eben nicht die Erde im Zentrum der Welt steht, sondern die Sonne, und dass sich die Erde um die eigene Achse dreht und sich zudem wie die anderen Planeten um die Sonne bewegt. Das neue Weltbild wurde offiziell abgelehnt........und doch drehen sich die Planeten um die Sonne!